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Anwalt Arbeitsrecht in Plauen

Körner, Klehm & Greim
Arbeitsrecht
 

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Plauen

Das Arbeitsrecht ist sehr vielfältig. Unser Fokus liegt auf der Beratung und Prozessvertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor allen Arbeitsgerichten bundesweit.

Was macht unsere Anwältin im Arbeitsrecht?

  • Beratung bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Ausbildungsverhältnissen

  • Freie Mitarbeiterverträge

  • Beratung bei Vergütung

  • Gestaltung von Vergütungssystemen

  • Personalarbeit im Betrieb und Unternehmen

  • Betriebliche Altersversorgung

  • Beratung bei Mobbing und Bossing

  • Kündigungsschutz

  • Aufhebungsverträge

  • Abwehr der Kündigung und Abmahnung

  • Durchsetzung der Abfindung

  • Ausstehende Lohn- und Gehaltszahlungen

  • Ausstehende Sonderzahlungen

  • Durchsetzung des Urlaubsanspruchs

  • Ausgleich von Überstunden

  • Beratung bei der Organisation der Betriebsverfassung

  • Beratung bei der betrieblichen Mitbestimmung (personelle / wirtschaftliche / soziale Angelegenheiten)

  • Beschlußverfahren

  • Einigungsstellenverfahren

  • Betriebsübergang

  • Betriebsveräußerung

  • Betriebsstilllegung

So schnell und einfach beraten wir Sie in Ihren arbeitsrechtlichen Fragen:

1
Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf – entweder telefonisch oder per E-Mail.

2
Terminvereinbarung

Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.

3
Bertaungsgespräch

Ich erarbeite schnell eine Lösung für Ihren Fall.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Arbeitsrecht

Arbeitsrecht
19.01.2026

Arbeitsrechtliche Spielregeln für die Fortzahlung von Provisionen bei Krankheit, Urlaub und Co.

Die Bestimmung des fortzuzahlenden Entgelts bei Krankheit, Urlaub und Co. gestaltet sich weitaus schwieriger, wenn ein Arbeitnehmer auch eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente in Form einer Provision erhält. Die Höhe der Vergütung ist teilweise starken Schwankungen unterworfen. Diesen Schwankungen ist bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts Rechnung zu tragen.

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Arbeitsrecht
15.12.2025

Kündigungsschutz für Betriebsratsgründer

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gewähren Arbeitnehmern weitreichende Schutzrechte, wenn sie sich an der Gründung oder Wahl eines Betriebsrats beteiligen. Eine besondere Stellung nimmt dabei der sogenannte Sonderkündigungsschutz für Initiatoren einer Betriebsratswahl ein, der in § 15 Abs. 3b KSchG geregelt ist. Diese Regelung soll Arbeitnehmer schützen, die bereits in einem frühen Stadium vorbereitende Handlungen zur Errichtung einer Betriebsratsvertretung durchführen und ihre Absicht notariell beglaubigen lassen.

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Arbeitsrecht
08.12.2025

„Digital Native“ in Stellenanzeige: Altersdiskriminierung nach dem AGG?

Die Formulierung von Stellenanzeigen muss den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entsprechen. Werden bestimmte Altersgruppen bevorzugt angesprochen, kann dies eine unzulässige Altersdiskriminierung darstellen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte darüber zu entscheiden, ob der Begriff „Digital Native“ eine solche Diskriminierung impliziert.

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