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Anwalt Arbeitsrecht in Plauen

Körner, Klehm & Greim
Arbeitsrecht
 

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Plauen

Das Arbeitsrecht ist sehr vielfältig. Unser Fokus liegt auf der Beratung und Prozessvertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor allen Arbeitsgerichten bundesweit.

Was macht unsere Anwältin im Arbeitsrecht?

  • Beratung bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Ausbildungsverhältnissen

  • Freie Mitarbeiterverträge

  • Beratung bei Vergütung

  • Gestaltung von Vergütungssystemen

  • Personalarbeit im Betrieb und Unternehmen

  • Betriebliche Altersversorgung

  • Beratung bei Mobbing und Bossing

  • Kündigungsschutz

  • Aufhebungsverträge

  • Abwehr der Kündigung und Abmahnung

  • Durchsetzung der Abfindung

  • Ausstehende Lohn- und Gehaltszahlungen

  • Ausstehende Sonderzahlungen

  • Durchsetzung des Urlaubsanspruchs

  • Ausgleich von Überstunden

  • Beratung bei der Organisation der Betriebsverfassung

  • Beratung bei der betrieblichen Mitbestimmung (personelle / wirtschaftliche / soziale Angelegenheiten)

  • Beschlußverfahren

  • Einigungsstellenverfahren

  • Betriebsübergang

  • Betriebsveräußerung

  • Betriebsstilllegung

So schnell und einfach beraten wir Sie in Ihren arbeitsrechtlichen Fragen:

1
Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf – entweder telefonisch oder per E-Mail.

2
Terminvereinbarung

Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.

3
Bertaungsgespräch

Ich erarbeite schnell eine Lösung für Ihren Fall.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Arbeitsrecht

Arbeitsrecht
20.10.2025

Was bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen in der Praxis zu beachten ist

Zielvereinbarungen sind ein weit verbreitetes Instrument zur Incentivierung von Arbeitnehmern. Sie werden genutzt, um Anreize zu schaffen, innerhalb eines bestimmten Zeitraums vereinbarte Ziele zu erreichen und auf diese Weise einen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des Arbeitgebers zu leisten. Doch welche Fallstricke sind bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen zu beachten?

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Arbeitsrecht
16.09.2025

Scheinselbstständigkeit: Der schmale Grat zwischen Selbstständigkeit und Beschäftigung

Die vielfältigen Möglichkeiten, wie eine Geschäftsbeziehung im Detail ausgestaltet werden kann, machen eine eindeutige Einordnung in „Beschäftigung“ oder „Selbstständigkeit“ in der Praxis oft schwierig. Dabei sollte zur Vermeidung zuschlagsbehafteter Nachzahlungen von Sozialabgaben rechtzeitig eine vorsichtige und doch treffsichere Einstufung erfolgen.

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Container Hafen Handel Lieferung
Arbeitsrecht
03.09.2025

Kein Anspruch auf Vergütung: Alkoholverbot macht Freizeit nicht zum Bereitschaftsdienst

Auf Seeschiffen gelten besondere Regeln – vor allem, wenn es um Sicherheit geht. Dazu gehört bei manchen Reedereien ein striktes Alkoholverbot, das auch in der Freizeit der Besatzung gilt. Ein Kapitän wollte diese Einschränkung nicht hinnehmen und verlangte, dass seine alkoholfreie Freizeit an Bord als vergütungspflichtiger Bereitschaftsdienst angerechnet wird. Mit seiner Klage scheiterte er jedoch in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg.

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