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Anwalt Arbeitsrecht in Plauen

Körner, Klehm & Greim
Arbeitsrecht
 

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Plauen

Das Arbeitsrecht ist sehr vielfältig. Unser Fokus liegt auf der Beratung und Prozessvertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor allen Arbeitsgerichten bundesweit.

Was macht unsere Anwältin im Arbeitsrecht?

  • Beratung bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Ausbildungsverhältnissen

  • Freie Mitarbeiterverträge

  • Beratung bei Vergütung

  • Gestaltung von Vergütungssystemen

  • Personalarbeit im Betrieb und Unternehmen

  • Betriebliche Altersversorgung

  • Beratung bei Mobbing und Bossing

  • Kündigungsschutz

  • Aufhebungsverträge

  • Abwehr der Kündigung und Abmahnung

  • Durchsetzung der Abfindung

  • Ausstehende Lohn- und Gehaltszahlungen

  • Ausstehende Sonderzahlungen

  • Durchsetzung des Urlaubsanspruchs

  • Ausgleich von Überstunden

  • Beratung bei der Organisation der Betriebsverfassung

  • Beratung bei der betrieblichen Mitbestimmung (personelle / wirtschaftliche / soziale Angelegenheiten)

  • Beschlußverfahren

  • Einigungsstellenverfahren

  • Betriebsübergang

  • Betriebsveräußerung

  • Betriebsstilllegung

So schnell und einfach beraten wir Sie in Ihren arbeitsrechtlichen Fragen:

1
Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf – entweder telefonisch oder per E-Mail.

2
Terminvereinbarung

Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.

3
Bertaungsgespräch

Ich erarbeite schnell eine Lösung für Ihren Fall.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Arbeitsrecht

Arbeitsrecht
09.03.2026

Neue Minijobgrenze: Bis zu 603 € monatlich steuerfrei verdienen

Seit dem 01.01.2026 können Minijobber monatlich 603 € steuerfrei hinzuverdienen, statt bisher 556 €. Die Anhebung der Verdienstgrenze resultiert daraus, dass der Mindestlohn zum Jahreswechsel auf 13,90 € angehoben wurde; bis 2025 lag er noch bei 12,82 € pro Stunde. Seit 2022 ist die Minijobgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Im Jahr 2026 können Minijobber somit weiterhin rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne dass sie das neue monatliche Verdienstlimit von 603 € überschreiten.

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Arbeitsrecht
25.02.2026

Die neue Entgelttransparenzrichtlinie – Was kommt auf mittelständische Unternehmen zu?

Mit Inkrafttreten der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie im Juni 2026 werden bestehende Vorgaben zur gleichen Bezahlung von Männern und Frauen deutlich verschärft.

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Arbeitsrecht
20.02.2026

Zugang von Kündigung: Warum Einwurf-Einschreiben nach neuer Rechtsprechung nicht mehr ausreichen

Digitalisierung des Zustellverfahrens mindert die Beweiskraft

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