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Anwalt Reiserecht Plauen

Körner, Klehm & Greim
Reiserecht
 

Ihr Anwalt für Reiserecht in Plauen

Sie fahren in den Urlaub und stellen fest, dass Sie die gebuchte Leistung nicht anzutreffen ist. Wir unterstützen Sie in der Geltendmachung von Ansprüchen aus Reiseverträgen, insbesondere bei Reisemängeln.

Was machen unsere Anwälte im Reiserecht?

  • Geltendmachung von Ansprüchen aus Reiseverträgen

  • Geltendmachung von Ansprüchen bei Reisemängeln

So schnell und einfach beraten wir Sie in Ihren reiserechtlichen Fragen:

1
Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf – entweder telefonisch oder per E-Mail.

2
Terminvereinbarung

Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.

3
Bertaungsgespräch

Wir erarbeiten schnell eine Lösung für Ihren Fall.

Aktuelle Beiträge aus dem Reiserecht

Flughafen Halle
Reiserecht
29.09.2025

Boarding nicht abgeschlossen – Airline muss verspätete Passagiere mitnehmen

Immer wieder kommt es vor, dass Fluggäste das Gate knapp verpassen und die Fluggesellschaften sie nicht mehr an Bord lassen. Ob in solchen Fällen ein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Das Landgericht Frankfurt am Main hat dazu mit Urteil vom 5. Juni 2025 (Az. 2-24 S 93/24) eine klare Position bezogen und die Rechte von Reisenden gestärkt.

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Reiserecht, Reisevertragsrecht
03.09.2025

Irreführende Website: Kein Reisevertrag trotz Klick auf „Jetzt kaufen“

Die Online-Buchung von Reisen ist für viele Verbraucher längst Routine. Doch damit ein wirksamer Reisevertrag zustande kommt, müssen die Buchungsseiten den gesetzlichen Transparenzanforderungen entsprechen. Insbesondere muss unmissverständlich erkennbar sein, ab welchem Klick eine verbindliche Zahlungspflicht entsteht. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt, dass eine missverständliche Gestaltung der Website dazu führen kann, dass überhaupt kein Vertrag zustande kommt.

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Flughafen Halle
Reiserecht, Reisevertragsrecht
16.12.2024

Nachzahlungspflicht in Lufthansa-AGB

Das OLG Köln musste darüber entscheiden, ob eine AGB-Klausel der Lufthansa zulässig ist. Darin behielt sich die Fluggesellschaft vor, den Flugpreis nachträglich zu erhöhen, wenn der Kunde nicht alle Flüge in der gebuchten Reihenfolge angetreten ist.

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