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Anwalt Reiserecht Plauen

Körner, Klehm & Greim
Reiserecht
 

Ihr Anwalt für Reiserecht in Plauen

Sie fahren in den Urlaub und stellen fest, dass Sie die gebuchte Leistung nicht anzutreffen ist. Wir unterstützen Sie in der Geltendmachung von Ansprüchen aus Reiseverträgen, insbesondere bei Reisemängeln.

Was machen unsere Anwälte im Reiserecht?

  • Geltendmachung von Ansprüchen aus Reiseverträgen

  • Geltendmachung von Ansprüchen bei Reisemängeln

So schnell und einfach beraten wir Sie in Ihren reiserechtlichen Fragen:

1
Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf – entweder telefonisch oder per E-Mail.

2
Terminvereinbarung

Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.

3
Bertaungsgespräch

Wir erarbeiten schnell eine Lösung für Ihren Fall.

Aktuelle Beiträge aus dem Reiserecht

Reiserecht, Reisevertragsrecht
03.09.2025

Irreführende Website: Kein Reisevertrag trotz Klick auf „Jetzt kaufen“

Die Online-Buchung von Reisen ist für viele Verbraucher längst Routine. Doch damit ein wirksamer Reisevertrag zustande kommt, müssen die Buchungsseiten den gesetzlichen Transparenzanforderungen entsprechen. Insbesondere muss unmissverständlich erkennbar sein, ab welchem Klick eine verbindliche Zahlungspflicht entsteht. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt, dass eine missverständliche Gestaltung der Website dazu führen kann, dass überhaupt kein Vertrag zustande kommt.

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Flughafen Halle
Reiserecht, Reisevertragsrecht
16.12.2024

Nachzahlungspflicht in Lufthansa-AGB

Das OLG Köln musste darüber entscheiden, ob eine AGB-Klausel der Lufthansa zulässig ist. Darin behielt sich die Fluggesellschaft vor, den Flugpreis nachträglich zu erhöhen, wenn der Kunde nicht alle Flüge in der gebuchten Reihenfolge angetreten ist.

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Flughafen Halle
Reiserecht, Reisevertragsrecht
04.07.2024

Kurze Verjährungsfirst bei Pauschalreisen gilt nicht für Fluggastrechte

Zwei Reisende buchen eine Pauschalreise inklusive Flug. Mehr als 2 Jahre nach Ende der Reise verlangen sie eine Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung in Höhe von 800 Euro nach der FluggastrechteVO. Die Beklagte verweigert die Zahlung mit der Begründung, es gelte die 2-jährige Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Reisemängeln bei Pauschalreisen. Zu Recht?

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