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Anwalt Strafrecht Plauen

Körner, Klehm & Greim
Strafrecht
 

Ihr Anwalt für Strafrecht in Plauen

Wir sind im Bereich des sogenannten Kernstrafrechts tätig. Hierzu zählen Körperverletzungsdelikte und Tötungsdelikte sowie Diebstahls- und Raubvorwürfe oder Straftaten im Straßenverkehr. Befinden sich unsere Mandanten in Untersuchungshaft, ist es für unsere Rechtsanwälte selbstverständlich, sie kurzfristig aufzusuchen und das weitere Vorgehen persönlich zu besprechen. Unsere Anwälte für Strafrecht wissen um die besonderen Belastungen, die für unsere Mandanten und ihre Angehörigen mit Vorwürfen oder gar einer plötzlichen Verhaftung einhergehen.

Was machen unsere Anwälte im Strafrecht?

  • Vertretung im Ermittlungsverfahren

  • Verteidigung in Strafverfahren

  • Vertretung des Nebenklägers in Strafverfahren

  • Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen

So schnell und einfach beraten wir Sie in Ihren strafrechtlichen Fragen:

1
Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf – entweder telefonisch oder per E-Mail.

2
Terminvereinbarung

Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.

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Bertaungsgespräch

Wir erarbeiten schnell eine Lösung für Ihren Fall.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Strafrecht

Strafrecht
19.12.2024

Statistik Steuerstraftaten: Steuerfahndung erledigte bundesweit 34.600 Fälle

Das Bundesfinanzministerium hat nun die Statistik über Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2023 veröffentlicht.

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Strafrecht
19.02.2022

Sorgerecht: Strafbarkeit möglich: Wenn die Mutter die minderjährige Tochter tätowiert …

Tätowieren des eigenen minderjährigen Kindes kann eine gefährliche Körperverletzung sein. So hat es jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. 

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Strafrecht
29.06.2021

Der Aufenthalt verschiedener Personen in einem Fahrzeug ist kein Aufenthalt im „öffentlichen Raum“ iSd der Corona-Schutzverordnungen.

Das Amtsgericht Stuttgart (Beschluss vom 08.09.2020 Az. 4 OWi 477 Js 68534/20) hat Bußgeldbescheide aufgehoben, die nach der Baden-Württembergischen Corona Verordnung ergangen war. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle hatte die Polizei in einem Fahrzeug vier Personen aus verschiedenen Haushalten angetroffen. Nach der Verordnung war die Zusammenkunft von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum bußgeldbewehrt. Gegen die Insassen wurden Bußgelder nach der damals geltenden 5. Corona Verordnung Baden-Württemberg vom 17. April 2020 verhängt.

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