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Anwalt Strafrecht Plauen

Körner, Klehm & Greim
Strafrecht
 

Ihr Anwalt für Strafrecht in Plauen

Wir sind im Bereich des sogenannten Kernstrafrechts tätig. Hierzu zählen Körperverletzungsdelikte und Tötungsdelikte sowie Diebstahls- und Raubvorwürfe oder Straftaten im Straßenverkehr. Befinden sich unsere Mandanten in Untersuchungshaft, ist es für unsere Rechtsanwälte selbstverständlich, sie kurzfristig aufzusuchen und das weitere Vorgehen persönlich zu besprechen. Unsere Anwälte für Strafrecht wissen um die besonderen Belastungen, die für unsere Mandanten und ihre Angehörigen mit Vorwürfen oder gar einer plötzlichen Verhaftung einhergehen.

Was machen unsere Anwälte im Strafrecht?

  • Vertretung im Ermittlungsverfahren

  • Verteidigung in Strafverfahren

  • Vertretung des Nebenklägers in Strafverfahren

  • Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen

So schnell und einfach beraten wir Sie in Ihren strafrechtlichen Fragen:

1
Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf – entweder telefonisch oder per E-Mail.

2
Terminvereinbarung

Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.

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Bertaungsgespräch

Wir erarbeiten schnell eine Lösung für Ihren Fall.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Strafrecht

E-Scooter
Verkehrsstrafrecht
27.04.2026

Trunkenheitsfahrt auf E-Roller: Entziehung der Fahrerlaubnis?

Mit Urteil vom 25.03.2026 (951 Cs 7/25) hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg eine praxisrelevante Klarstellung zur strafrechtlichen Bewertung von Trunkenheitsfahrten mit E-Rollern getroffen. Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob eine solche Tat regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB rechtfertigt. Das Gericht verneint dies ausdrücklich und grenzt den E-Roller deutlich vom klassischen Kraftfahrzeug ab.

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Hand hält Autoschlüssel
Verkehrsstrafrecht
13.04.2026

Sturzbetrunken an der Parkhaus-Schranke: Parkhäuser zählen zum öffentlichen Verkehr

Mit Beschluss vom 13.02.2026 (204 StRR 102/26) hat das Bayerische Oberste Landesgericht eine praxisrelevante Klarstellung zum Begriff des öffentlichen Verkehrsraums getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine Trunkenheitsfahrt auch dann vorliegt, wenn sich das Geschehen ausschließlich in einem privaten Parkhaus abspielt. Das Gericht bejahte dies und bestätigte damit die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Fahrers.

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Verkehrsstrafrecht
18.01.2024

Recht närrisch – Teil 1: Hund oder Katze am Lenkrad?

Prinzipiell gibt es keine Einwände dagegen, sich auch verkleidet ans Steuer zu setzen. Jedoch sollte der Fahrer, auch wenn er verkleidet ist, in der Lage sein, sein Fahrzeug sicher im Verkehr zu steuern. In der Praxis bedeutet das Folgendes:

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