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Anwalt Strafrecht Plauen

Körner, Klehm & Greim
Strafrecht
 

Ihr Anwalt für Strafrecht in Plauen

Wir sind im Bereich des sogenannten Kernstrafrechts tätig. Hierzu zählen Körperverletzungsdelikte und Tötungsdelikte sowie Diebstahls- und Raubvorwürfe oder Straftaten im Straßenverkehr. Befinden sich unsere Mandanten in Untersuchungshaft, ist es für unsere Rechtsanwälte selbstverständlich, sie kurzfristig aufzusuchen und das weitere Vorgehen persönlich zu besprechen. Unsere Anwälte für Strafrecht wissen um die besonderen Belastungen, die für unsere Mandanten und ihre Angehörigen mit Vorwürfen oder gar einer plötzlichen Verhaftung einhergehen.

Was machen unsere Anwälte im Strafrecht?

  • Vertretung im Ermittlungsverfahren

  • Verteidigung in Strafverfahren

  • Vertretung des Nebenklägers in Strafverfahren

  • Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen

So schnell und einfach beraten wir Sie in Ihren strafrechtlichen Fragen:

1
Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf – entweder telefonisch oder per E-Mail.

2
Terminvereinbarung

Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem Strafrecht

E-Scooter
Verkehrsstrafrecht
27.04.2026

Trunkenheitsfahrt auf E-Roller: Entziehung der Fahrerlaubnis?

Mit Urteil vom 25.03.2026 (951 Cs 7/25) hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg eine praxisrelevante Klarstellung zur strafrechtlichen Bewertung von Trunkenheitsfahrten mit E-Rollern getroffen. Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob eine solche Tat regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB rechtfertigt. Das Gericht verneint dies ausdrücklich und grenzt den E-Roller deutlich vom klassischen Kraftfahrzeug ab.

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Hand hält Autoschlüssel
Verkehrsstrafrecht
13.04.2026

Sturzbetrunken an der Parkhaus-Schranke: Parkhäuser zählen zum öffentlichen Verkehr

Mit Beschluss vom 13.02.2026 (204 StRR 102/26) hat das Bayerische Oberste Landesgericht eine praxisrelevante Klarstellung zum Begriff des öffentlichen Verkehrsraums getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine Trunkenheitsfahrt auch dann vorliegt, wenn sich das Geschehen ausschließlich in einem privaten Parkhaus abspielt. Das Gericht bejahte dies und bestätigte damit die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Fahrers.

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Auto-Blitzer-Radar-PKW-Verkehr
Verkehrsstrafrecht
07.10.2025

Fahrtenbuchauflage nach zwei Verstößen ohne Mitwirkung zulässig

Wer sich als Fahrzeughalter weigert, bei der Aufklärung von Verkehrsverstößen mitzuwirken, riskiert eine Fahrtenbuchauflage – und das auch dann, wenn er selbst nicht gefahren ist. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte in einem aktuellen Urteil die Rechtmäßigkeit einer 18-monatigen Fahrtenbuchauflage, nachdem der Halter in zwei Bußgeldverfahren keinerlei zur Fahrerfeststellung beitragende Angaben gemacht hatte. Das Gericht betonte die Schutzfunktion des Fahrtenbuchs und stellte klar: Wer sich jeder Mitwirkung entzieht, kann die Ermittlungsarbeit der Behörde nicht ins Leere laufen lassen.

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