Sofortkontakt zur Kanzlei
Körner, Klehm und Greim Ihre Fachberater im Vogtland
Rufen Sie uns an +49 3741 15740
Senden Sie uns eine E-Mail info@ra-kkg.de

Anwalt Mietrecht Plauen

Körner, Klehm & Greim
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
 

Ihr Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Plauen

In allen Lebensbereichen sind nicht nur Pivatpersonen, sondern auch viele Gewerbebetriebe und Unternehmen auf gemieteten Wohnraum angewiesen. Dabei ermöglicht das Mietrecht dem Vermieter, bei der Vermietung der Immobilie die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen zu wahren. Gleichzeitigschützt es aber auch die Ansprüche der Mieter. In unserer Kanzlei für Mietrecht in Plauen vertreten wir Vermieter und Mieter.

Was macht unsere Anwältin im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht?

  • Überprüfung und Gestaltung von Mietverträgen im privaten und gewerblichen Bereich

  • Beratung und prozessuale Vertretung in Kündigungsfragen

  • Durchführung von Mieterhöhungsverlangen

  • Beratung von Verwaltern in Fragen der Mietverwaltung

  • Geltendmachung und Überprüfung von Nebenkosten

  • Beratung und Vertretung von einzelnen Wohnungseigentümern, WEG-Gemeinschaften und Verwaltern

  • Begründung und Veränderung von Wohneigentum

  • Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen

  • Ansprüchen von oder gegen Wohnungseigentümer oder Verwalter

So schnell und einfach beraten wir Sie in Ihren mietrechtlichen Fragen:

1
Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf – entweder telefonisch oder per E-Mail.

2
Terminvereinbarung

Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.

3
Bertaungsgespräch

Ich erarbeite schnell eine Lösung für Ihren Fall.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wohnungstürschlüssel
Mietrecht
07.10.2025

Schonfristzahlung kann ordentliche Kündigung im Einzelfall unwirksam machen

Das Landgericht Hamburg hatte zu entscheiden, ob eine ordentliche Kündigung des Vermieters wegen Mietrückständen Bestand haben kann, wenn der Mieter die Rückstände kurz nach Zugang der Kündigung vollständig ausgleicht. Dabei greift die Entscheidung eine zentrale Frage der jüngeren mietrechtlichen Diskussion auf: Welche Bedeutung hat eine Schonfristzahlung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) für die Wirksamkeit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung? Das Gericht folgt der Linie des Bundesgerichtshofs, differenziert aber im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB).

Beitrag lesen
Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Architektenrecht
29.09.2025

Nachlässige Bauüberwachung – Architekt haftet für fehlerhafte Fensterplanung

Die Bauüberwachung durch Architekten ist ein besonders haftungsträchtiger Bereich. Wer hier Nachlässigkeiten zeigt, muss sich an den Kosten für die Mängelbeseitigung beteiligen. Das Kammergericht Berlin hat dies in einem Urteil vom 15. April 2024 (Az. 7 U 152/21) deutlich gemacht und die Anforderungen an die Überwachung bei kritischen Baumaßnahmen verdeutlicht.

Beitrag lesen
Vertragsunterzeichnung
Mietrecht
29.09.2025

Rückgabeprotokolle im Mietrecht: Bindungswirkung und Grenzen

Bei der Wohnungsrückgabe ist das Rückgabeprotokoll oft ein unscheinbares Dokument, dem beide Seiten schnell ihre Unterschrift geben. Doch was darin steht, hat erhebliche rechtliche Konsequenzen. Wer bestätigt, dass eine Wohnung mangelfrei ist, kann sich später nicht mehr auf Mängel berufen – selbst wenn diese tatsächlich vorhanden waren. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Hanau, die die Bedeutung solcher Protokolle noch einmal unterstreicht.

Beitrag lesen