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Anwalt Mietrecht Plauen

Körner, Klehm & Greim
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
 

Ihr Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Plauen

In allen Lebensbereichen sind nicht nur Pivatpersonen, sondern auch viele Gewerbebetriebe und Unternehmen auf gemieteten Wohnraum angewiesen. Dabei ermöglicht das Mietrecht dem Vermieter, bei der Vermietung der Immobilie die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen zu wahren. Gleichzeitigschützt es aber auch die Ansprüche der Mieter. In unserer Kanzlei für Mietrecht in Plauen vertreten wir Vermieter und Mieter.

Was macht unsere Anwältin im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht?

  • Überprüfung und Gestaltung von Mietverträgen im privaten und gewerblichen Bereich

  • Beratung und prozessuale Vertretung in Kündigungsfragen

  • Durchführung von Mieterhöhungsverlangen

  • Beratung von Verwaltern in Fragen der Mietverwaltung

  • Geltendmachung und Überprüfung von Nebenkosten

  • Beratung und Vertretung von einzelnen Wohnungseigentümern, WEG-Gemeinschaften und Verwaltern

  • Begründung und Veränderung von Wohneigentum

  • Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen

  • Ansprüchen von oder gegen Wohnungseigentümer oder Verwalter

So schnell und einfach beraten wir Sie in Ihren mietrechtlichen Fragen:

1
Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf – entweder telefonisch oder per E-Mail.

2
Terminvereinbarung

Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.

3
Bertaungsgespräch

Ich erarbeite schnell eine Lösung für Ihren Fall.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
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24.07.2026

Bauherr als Handwerker: Architekt bleibt in der Verantwortung

OLG Schleswig: Architekt muss auch Eigenleistungen eines unerfahrenen Bauherrn planen und überwachen

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Architektenrecht
30.06.2026

Bauüberwachung umfasst auch die Prüfung fremder Ausführungspläne

Übernimmt ein Architekt ausschließlich die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI), beschränkt sich seine Verantwortung nicht auf die Kontrolle der Bauausführung. Wird nach den Ausführungsplänen eines anderen Architekten gebaut, muss der Objektüberwacher diese grundsätzlich auf offensichtliche Mängel überprüfen. Unterbleibt dies und wird ein Planungsfehler umgesetzt, haftet der Bauüberwacher neben dem planenden Architekten für den entstandenen Schaden.

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Wohnungstürschlüssel
Mietrecht
11.06.2026

Untervermietung in der Wohngemeinschaft nach Auszug eines Mitmieters: Orientierung für Mieter und Vermieter

Wenn in einer Wohngemeinschaft, also einer von mehreren Personen gemeinsam genutzten und gemeinsam angemieteten Wohnung, ein Mitmieter endgültig auszieht, steht oft kurzfristig ein Zimmer leer und die verbleibenden Hauptmieter müssen die volle Miete schultern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese alltägliche WG-Situation mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 (Az. VIII ZR 11/24) aufgegriffen und die maßgeblichen Leitlinien für die Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung bestätigt und präzisiert.

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