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Anwalt Mietrecht Plauen

Körner, Klehm & Greim
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
 

Ihr Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Plauen

In allen Lebensbereichen sind nicht nur Pivatpersonen, sondern auch viele Gewerbebetriebe und Unternehmen auf gemieteten Wohnraum angewiesen. Dabei ermöglicht das Mietrecht dem Vermieter, bei der Vermietung der Immobilie die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen zu wahren. Gleichzeitigschützt es aber auch die Ansprüche der Mieter. In unserer Kanzlei für Mietrecht in Plauen vertreten wir Vermieter und Mieter.

Was macht unsere Anwältin im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht?

  • Überprüfung und Gestaltung von Mietverträgen im privaten und gewerblichen Bereich

  • Beratung und prozessuale Vertretung in Kündigungsfragen

  • Durchführung von Mieterhöhungsverlangen

  • Beratung von Verwaltern in Fragen der Mietverwaltung

  • Geltendmachung und Überprüfung von Nebenkosten

  • Beratung und Vertretung von einzelnen Wohnungseigentümern, WEG-Gemeinschaften und Verwaltern

  • Begründung und Veränderung von Wohneigentum

  • Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen

  • Ansprüchen von oder gegen Wohnungseigentümer oder Verwalter

So schnell und einfach beraten wir Sie in Ihren mietrechtlichen Fragen:

1
Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf – entweder telefonisch oder per E-Mail.

2
Terminvereinbarung

Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.

3
Bertaungsgespräch

Ich erarbeite schnell eine Lösung für Ihren Fall.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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27.03.2026

Untervermieten ja aber nicht auf Kosten anderer: Was der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt hat

Wer mit der Untervermietung einen Gewinn erzielen möchte, hat keinen Anspruch auf die hierfür erforderliche Erlaubnis des Vermieters und riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung des eigenen Mietverhältnisses.

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25.03.2026

Grenze überschritten: Wann hohe Mieten sittenwidrig sind

Die Frage, wann eine überhöhte Miete die Schwelle zur Sittenwidrigkeit überschreitet, gehört zu den zentralen Problemfeldern des Wohnraummietrechts. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten geraten hohe Mietforderungen zunehmend in den Fokus gerichtlicher Kontrolle. Ein Urteil des LG Hamburg greift diese Problematik auf und konkretisiert die Voraussetzungen, unter denen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Miete und ortsüblicher Vergleichsmiete zur Annahme einer Wuchermiete im Sinne des § 138 BGB führt.

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26.02.2026

Gewinnerzielung durch Untervermietung als Kündigungsgrund

Mit Urteil vom 28. Januar 2026 (VIII ZR 228/23) hat der Bundesgerichtshof die Grenzen zulässiger Untervermietung präzisiert. Im Kern stellt der Senat klar, dass eine gewinnorientierte Untervermietung nicht vom berechtigten Interesse des § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB gedeckt ist. Erfolgt die Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters, kann dies eine ordentliche Kündigung des gesamten Mietverhältnisses rechtfertigen.

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