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Anwalt Sozialrecht Plauen

Körner, Klehm & Greim
Sozialrecht
 

Ihr Anwalt für Sozialrecht in Plauen

Wir unterstützen Sie in Ihrer Situation und sorgen dafür, dass Sie alle Ihnen zustehenden Sozialleistungen erhalten, unter anderem bei Krankheit und Pflege, Sozialleistungen und Hartz 4 und der Rente. Überlassen Sie uns die Kommunikation mit den Behörden, wir setzen uns für Sie ein. Rufen Sie einfach an!

Was macht unsere Rechtsanwältin im Sozialrecht?

  • Unfallversicherungsrecht

  • Rentenrecht

  • Krankenversicherungsrecht

  • Vertretung von Krankenhausträgern und Wohlfahrtsverbänden

  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen gegenüber der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

  • Überprüfung ärztlicher Gutachten

  • Fragen zur Beitragshöhe

  • Prüfung Ihrer Bescheide

  • Widerspruch bei Kürzung des Arbeitslosengeldes

  • Durchsetzung verschiedener Leistungsansprüche

  • Vertretung nach Ablehnung der Erwerbsminderungsrente

  • Beantragung von Rehabilitations­leistungen

  • Fragen zur Altersrente

Was ist jetzt zu tun?

1
Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf – entweder telefonisch oder per E-Mail.

2
Einschätzung Ihres Falls

Wir klären Sie in einem ersten Gespräch über Ihre Situation und Ihre möglichen Handlungswege auf.

3
Kompetente Vertretung

Unkompliziert & fristgerecht: Wir vertreten Sie gegenüber Ämtern, Jobcentern, Versicherungen usw.

Aktuelle Beiträge aus dem Sozialrecht

Sozialrecht
28.04.2023

Sozialrecht: Krankheit - Auf die Körpergröße kommt es nicht an

Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine geringe Körpergröße keine Krankheit im Rechtssinne ist. 

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Sozialrecht
23.08.2022

Pflegeheim: Kein Einfluss pandemiebedingter Beschränkungen auf das Heimentgelt

Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung müssen trotz Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie das volle Heimentgelt zahlen. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden. 

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Handschlag Vertrag
Sozialrecht
20.06.2022

Dienstleistungsvertrag mit Kapitalgesellschaft: Keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Ein Krankenhaus hatte Dienstleistungsvereinbarungen über Pflegeleistungen mit einer GmbH geschlossen, deren Geschäftszweck die Erbringung stationärer und ambulanter Krankenpflege war. Die insoweit übertragenen Pflegeleistungen hatte der Alleingesellschafter und Geschäftsführer der GmbH erbracht. Damit sei nach Ansicht des Landessozialgericht (LSG) Hessen aber kein sozialversicherungspflichtiges abhängiges Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Krankenhaus und dem Geschäftsführer entstanden.

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