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Ihre Fachanwälte zum Erbrecht

Körner, Klehm & Greim
Erbrecht
 

Ihr Anwalt für Erbrecht in Plauen

Egal ob vor oder nach dem Erbfall - wir sind für Sie da!

Jeder Mensch muss sich irgendwann die Frage stellen, wie es nach dem Erbfall weitergeht. Wem wird das Vermögen hinterlassen? Wie wird es aufgeteilt? Mit diesen Fragen setzt sich niemand gern auseinander, daher machen wir das für Sie!

Was macht unsere Anwältin im Erbrecht?

  • Erbscheinsanträge

  • Erbauseinandersetzungen

  • Feststellung und Geltendmachung von Erbteilsansprüchen und Pflichtteilsansprüchen

  • Testamentsvollstreckungen

  • Erbschaftssteuerfragen

  • Patientenverfügungen

  • Vorsorgeverfügungen

  • Gestaltung von Testamenten, Erb- und Erbauseinandersetzungsverträgen

  • Gestaltung von Erb- und Erbauseinandersetzungsverträgen

So schnell und einfach beraten wir Sie in Ihren erbrechtlichen Fragen:

1
Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf – entweder telefonisch oder per E-Mail.

2
Terminvereinbarung

Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.

3
Bertaungsgespräch

Ich erarbeite schnell eine Lösung für Ihren Fall.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Erbrecht

Erbrecht
19.01.2026

Grundbesitzende Gesellschaft: Kann ein Erbe als neuer Gesellschafter gelten?

Wenn Sie ein Grundstück erwerben, müssen Sie hierfür Grunderwerbsteuer zahlen. Erfolgt der Erwerb über eine Kapitalgesellschaft, ist diese Eigentümerin des Grundstücks und damit Steuerschuldnerin. Jedoch können sich bei einer Kapitalgesellschaft die Anteils­eigner - als mittelbare Grundstückseigner - immer wieder ändern. Daher hat der Gesetzge­ber eine Regelung geschaffen, wonach bei einer Änderung von mindestens 90 % des Gesellschafterbestands innerhalb von zehn Jahren Grunderwerbsteuer anfällt. Aber wie verhält es sich, wenn man den Anteil an der Kapitalgesellschaft nicht kauft, sondern erbt? Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) sah sich mit dieser Fragestellung konfrontiert.

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Erbrecht
19.01.2026

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses

Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der GrESt befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand vermindert (BFH 4.6.25, II R 42/21).

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Erbrecht
12.01.2026

Erben müssen genau bestimmt sein

Testamente sollen den letzten Willen eindeutig festhalten und rechtssicher umsetzen. In der Praxis scheitert dies jedoch häufig an unklaren oder zu vagen Formulierungen. Der Beschluss des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 10. Juli 2025 (Az. 14 W 36/24 (Wx)) zeigt exemplarisch, dass gut gemeinte, aber unbestimmte Anordnungen zur Erbfolge unwirksam sein können – mit der Folge, dass der Wille des Erblassers letztlich nicht umgesetzt wird.

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