Honorarinfo - Allgemeines zum Gebührensystem
Gem. § 6 Gerichtskostengesetz (GKG) soll die Klage in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen) erst nach Zahlung der Gerichtskosten zugestellt werden. Eine Stundung ist nur in Ausnahmefällen möglich und muß beim Gericht unter Nachweis der besonderen Situation beantragt werden. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem sog. Streitwert der Angelegenheit. Je höher der Streitwert, desto höher sind regelmäßig die Kosten des Verfahrens.
(vgl. auch: Justizportal NRW: Zivilprozeß)
Achtung! In Verfahren vor den Arbeitsgerichten ist kein Gerichtskostenvorschuß zu zahlen!!!
Gebühren und Kosten bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Anders als in Zivilverfahren haben Sie bei Einreichung der Klage bei Gericht keine Gerichtskosten zu zahlen. Wenn Sie sich mit Ihrem Prozeßgegner in der Güteverhandlung einigen können, sind außer den Kosten für die Zustellung der Klage keine weiteren Gerichtskosten entstanden.
Ist eine Einigung nicht möglich, wird ein Kammertermin anberaumt. Hier entsteht dann eine Verfahrensgebühr, die derjenige zahlt, der den Prozeß verliert bzw. wenn kein Urteil gesprochen wird, der Kläger.
Die Kosten Ihres Rechtsanwalts müssen Sie im Verfahren vor dem Arbeitsgericht (anders aber in Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht, das in der II. Instanz zuständig ist) selber tragen, unabhängig davon, ob Sie den Prozeß gewinnen oder verlieren.
Auch vor dem Arbeitsgericht gibt es die Möglichkeit, Prozeßkostenhilfe zu bekommen. Der Staat übernimmt dann die Kosten des Verfahrens.
Der Rechtsanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege darf insbesondere keine Erfolgshonorare vereinbaren. Das Honorar des Rechtsanwalts ist in einer Gebührenordnung (RVG) gesetzlich geregelt. Gem. § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) kann der Rechtsanwalt für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren einen angemessenen Vorschuß fordern. Der Anwalt ist deshalb berechtigt, die voraussichtlich entstehenden Gebühren wie zum Beispiel:
- eine Geschäfts- oder Verfahrensgebühr - eine Terminsgebühr - eine Einigungsgebühr
vorschußweise zu erheben und zu vereinnahmen. Ein nach der Abrechnung verbleibendes Guthaben ist dem Mandanten mit der Beendigung des Auftrags auszuzahlen.
Oftmals unverständlich mag die Gebührenhöhe erscheinen. Bei vielen Gebühren richtet sich das Honorar aber - ebenso wie bei den Gerichtskosten - einfach nach dem Wert der Angelegenheit. Für jeden Wert ist die Höhe der anfallenden Gebühren gesetzlich festgesetzt.
Danach kostet beispielsweise ein Mahnschreiben für eine Forderung von Euro 600,-- nur Euro 81,43 während für ein Mahnschreiben wegen Euro 30.000,-- schon Euro 1.166,26 zu zahlen sind. Dieser Unterschied erklärt sich u.A. mit der Haftung des Rechtsanwalts im Falle einer falschen Bearbeitung.
Rechtsschutzversicherungen grenzen zunehmend ihre Risiken ein und vereinbaren Selbstbeteiligungen. Für die Herbeiführung der Deckungszusage und das Bestehen der Rechtsschutzversicherung ist der Mandant verantwortlich. Soll der Rechtsanwalt auch gegenüber der Rechtsschutzversicherung tätig werden, so sind die Kosten hierfür regelmäßig vom Mandanten zu tragen.
Prozeßkostenhilfe (bei außergerichtlichem Auftrag: Beratungshilfe) die Minderbemittelten auf Antrag vom Staat gewährt wird, stellen für Mandanten mit geringeren Einkünften eine finanzielle Erleichterung dar. Der Antrag sollte vor Beginn des Verfahrens gestellt werden. Für die Antragstellung, den Nachweis der Einkünfte und ähnliches ist der Mandant verantwortlich. Bei der Antragstellung ist der Anwalt dem Mandanten selbstverständlich behilflich. Im Falle der Prozeßkostenhilfe kann der Rechtsanwalt die Gebühren eines Wahlanwalts erhalten und darf die Vorschüsse wie sonst auch anfordern. Die endgültige Abrechnung der bewilligten Prozeßkostenhilfe erfolgt jedoch über die Staatskasse.
(vgl. auch: Sozial-Fibel Prozeßkostenhilfe)
Im Falle der verspäteten Zahlung oder der Nichtzahlung der anwaltlichen Gebühren besteht übrigens keinerlei Verpflichtung des Rechtsanwalts, für den Mandanten tätig zu werden. Weil sich der Anwalt um Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen kümmern möchte, sollten Sie etwaige Zahlungsprobleme rechtzeitig mit ihm besprechen. Sie sollten Verständnis dafür haben, daß jeder Anwalt korrekt abrechnen und dabei die gesetzlichen Gebühren und Honorare beachten muß.
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